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Innsbrucker Bundesstraße 19 A - 5020 Salzburg  

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Jankovic Personal Service GmbH

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen, Angebote, Lieferungen und sonstige Geschäftsbeziehungen der Jankovic Personal Service GmbH, Innsbrucker Bundesstraße 19, 5020 Salzburg, Österreich.

1.2 Die AGB gelten insbesondere für Leistungen in den Bereichen Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung, weitere Reinigungsdienste, Arbeitskräfteüberlassung sowie Arbeitsvermittlung.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn deren Geltung ausdrücklich schriftlich von der Jankovic Personal Service GmbH anerkannt wurde.

2. Vertragsabschluss

2.1 Angebote der Jankovic Personal Service GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

2.2 Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, durch Unterfertigung eines Vertrages oder durch tatsächliche Aufnahme der Leistung zustande.

2.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, sofern nicht gesetzlich zwingend eine andere Form vorgesehen ist.

3. Leistungsumfang

3.1 Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem individuell abgeschlossenen Vertrag.

3.2 Die Jankovic Personal Service GmbH ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Leistungen geeigneter Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder Subunternehmer zu bedienen, sofern dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

3.3 Bei Leistungen der Arbeitskräfteüberlassung und Arbeitsvermittlung gelten ergänzend die jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere jene des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes (AÜG) sowie sonstige einschlägige arbeits- und gewerberechtliche Vorschriften.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber hat alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und sonstigen Voraussetzungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

4.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle notwendigen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße und sichere Leistungserbringung am Einsatz- bzw. Leistungsort sicherzustellen.

4.3 Verzögerungen oder Mehraufwände, die aufgrund unrichtiger, unvollständiger oder verspätet bereitgestellter Informationen durch den Auftraggeber entstehen, gehen zu dessen Lasten.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

5.2 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sind Rechnungen ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

5.3 Bei Zahlungsverzug ist die Jankovic Personal Service GmbH berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen sowie notwendige Mahn- und Inkassospesen in Rechnung zu stellen.

5.4 Im Falle des Zahlungsverzuges ist die Jankovic Personal Service GmbH außerdem berechtigt, laufende Leistungen bis zum vollständigen Zahlungsausgleich auszusetzen, sofern dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

6. Leistungsausführung und Termine

6.1 Leistungstermine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

6.2 Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, unvorhersehbarer Ereignisse, Ausfälle von Personal, Verkehrsstörungen, Witterungseinflüssen oder sonstiger nicht von der Jankovic Personal Service GmbH zu vertretender Umstände verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

6.3 Schadenersatzansprüche wegen Terminverzögerungen sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen und soweit gesetzlich zulässig.

7. Abnahme und Mängelrüge

7.1 Der Auftraggeber hat die erbrachten Leistungen unverzüglich nach Leistungserbringung zu prüfen und erkennbare Mängel ohne schuldhaftes Zögern, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen, schriftlich bekannt zu geben.

7.2 Unterbleibt eine fristgerechte schriftliche Mängelanzeige, gelten die Leistungen im unternehmerischen Geschäftsverkehr als genehmigt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

7.3 Bei berechtigten und rechtzeitig gerügten Mängeln ist der Jankovic Personal Service GmbH zunächst Gelegenheit zur Verbesserung innerhalb angemessener Frist zu geben.

8. Gewährleistung

8.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

8.2 Gegenüber Unternehmern ist die Gewährleistungsfrist – soweit gesetzlich zulässig – auf 6 Monate ab Übergabe bzw. Abnahme beschränkt.

8.3 Gegenüber Verbrauchern gelten zwingend die gesetzlichen Gewährleistungsrechte ohne Einschränkung.

9. Haftung

9.1 Die Jankovic Personal Service GmbH haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig.

9.2 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden sowie Vermögensschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

9.3 Die Haftung für Personenschäden sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

9.4 Der Auftraggeber haftet für Schäden, die durch unrichtige Angaben, fehlende Mitwirkung, unsichere Arbeitsbedingungen, unzureichende Informationen oder sonstige von ihm zu vertretende Umstände verursacht werden.

10. Besondere Bestimmungen für Arbeitskräfteüberlassung

10.1 Im Bereich der Arbeitskräfteüberlassung gelten zusätzlich zu diesen AGB die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG), in der jeweils geltenden Fassung.

10.2 Der Beschäftiger ist verpflichtet, der Jankovic Personal Service GmbH alle für die Überlassung wesentlichen Umstände rechtzeitig und vollständig mitzuteilen, insbesondere hinsichtlich Tätigkeit, Einsatzort, Arbeitszeit, erforderlicher Qualifikation, kollektivvertraglicher Einstufung sowie relevanter Sicherheits- und Arbeitsschutzbestimmungen.

10.3 Der Beschäftiger ist verpflichtet, die überlassenen Arbeitskräfte nur im vereinbarten Umfang und unter Einhaltung aller anwendbaren gesetzlichen Vorschriften einzusetzen.

10.4 Für Ausfälle, Minderleistungen oder Nichtverfügbarkeit überlassener Arbeitskräfte aufgrund Krankheit, Unfall, höherer Gewalt oder sonstiger nicht von der Jankovic Personal Service GmbH zu vertretender Umstände wird – soweit gesetzlich zulässig – keine Haftung übernommen.

11. Besondere Bestimmungen für Arbeitsvermittlung

11.1 Leistungen der Arbeitsvermittlung erfolgen auf Basis der jeweils individuell vereinbarten Konditionen.

11.2 Ein bestimmter Vermittlungserfolg oder das tatsächliche Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses wird nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

11.3 Die Jankovic Personal Service GmbH haftet nicht für Entscheidungen des Auftraggebers oder dritter Personen im Zusammenhang mit Bewerbern, Einstellungen oder Vertragsabschlüssen, soweit gesetzlich zulässig.

12. Rücktritt / Storno

12.1 Bei Annahmeverzug oder sonstiger wesentlicher Vertragsverletzung durch den Auftraggeber ist die Jankovic Personal Service GmbH berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

12.2 Wurde ein vereinbarter Termin kurzfristig abgesagt oder storniert, behält sich die Jankovic Personal Service GmbH vor, bereits entstandene Aufwendungen und reservierte Leistungen angemessen in Rechnung zu stellen, sofern dies individuell vereinbart wurde oder gesetzlich zulässig ist.

13. Datenschutz

13.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

13.2 Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung auf der Website der Jankovic Personal Service GmbH enthalten.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

14.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

14.2 Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Vertragsverhältnissen mit Unternehmern wird – soweit gesetzlich zulässig – die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Salzburg vereinbart.

14.3 Gegenüber Verbrauchern gelten die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstandsbestimmungen.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

15.2 An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.